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   BVerwG, 04.05.1993 - 1 B 220.92   

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https://dejure.org/1993,10322
BVerwG, 04.05.1993 - 1 B 220.92 (https://dejure.org/1993,10322)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1993 - 1 B 220.92 (https://dejure.org/1993,10322)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - 1 B 220.92 (https://dejure.org/1993,10322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer die Revision eröffnenden Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Begründung einer Divergenzrevision auf Grund einer fehlerhaften Anwendung der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Rechtssätze - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88

    Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1993 - 1 B 220.92
    Der Beklagte bezieht sich auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 135.88 - (InfAuslR 1989, 114) und vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 148.81 - (DÖV 1982, 990) und führt aus, das Oberverwaltungsgericht habe zwar diese Entscheidungen zitiert, aber die für den vorliegenden Fall entscheidenden Kriterien nicht berücksichtigt, wonach sich ein seiner Natur nach vorübergehender Grund bei der Ausreise maßgeblich nach der Art des Aufenthalts richte und ausdrücklich namentlich bei einem Dauerpflegefall von einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund ausgegangen werden könne.

    Abgesehen davon hat sich der beschließende Senat in dem erwähnten Beschluß vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 135.88 - (a.a.O.) auch zu dem Fall der Ausreise zu einem zeitlich völlig unbestimmten Zweck geäußert und dabei betont, daß die Absicht, irgendwann in das Bundesgebiet zurückzukehren, das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis nicht hindert.

  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 148.81

    Anforderungen an das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1993 - 1 B 220.92
    Der Beklagte bezieht sich auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 135.88 - (InfAuslR 1989, 114) und vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 148.81 - (DÖV 1982, 990) und führt aus, das Oberverwaltungsgericht habe zwar diese Entscheidungen zitiert, aber die für den vorliegenden Fall entscheidenden Kriterien nicht berücksichtigt, wonach sich ein seiner Natur nach vorübergehender Grund bei der Ausreise maßgeblich nach der Art des Aufenthalts richte und ausdrücklich namentlich bei einem Dauerpflegefall von einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund ausgegangen werden könne.
  • BVerwG, 07.05.2018 - 4 BN 23.17

    Abwägung der öffentlichen und privaten Belange im Falle einer

    Sollte der Verwaltungsgerichtshof den Rahmen der gebotenen Vertretbarkeitskontrolle - wie die Beschwerde behauptet - in der Subsumtion verlassen haben, rechtfertigt dies als Rechtsanwendungsfehler nicht die Zulassung der Revision wegen Rechtssatzdivergenz (BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 1 B 220.92 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 4 BN 27.15

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Maßgebend ist, ob das Berufungsgericht von den verfassungsgerichtlichen Maßstäben abgerückt ist (BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 1 B 220.92 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 07.05.2018 - 4 BN 24.17

    Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen i.R.e. Teilflächennutzungsplans

    Sollte der Verwaltungsgerichtshof den Rahmen der gebotenen Vertretbarkeitskontrolle - wie die Beschwerde behauptet - in der Subsumtion verlassen haben, rechtfertigt dies als Rechtsanwendungsfehler nicht die Zulassung der Revision wegen Rechtssatzdivergenz (BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 1 B 220.92 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 1 B 6.98

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Darüber hinaus scheidet eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch deswegen aus, weil das Ausländergesetz vom 28. April 1965 aufgehoben worden ist (Beschluß vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 B 220.92 -).
  • VG Hamburg, 20.11.2012 - 10 K 2198/11

    Aufenthaltserlaubnis; Studium im Heimatstaat; Wiedereinreise stets kurz vor

    Dies ist der Fall, wenn sich der Zweck des Auslandsaufenthalts nicht auf einen überschaubaren Zeitraum bezieht, sondern langfristig und zeitlich völlig unbestimmt, also auf unabsehbare Zeit ausgerichtet ist (BVerwG, a. a. O.; Beschl. v. 4.5.1993, 1 B 220/92, Rn. 6 - zitiert nach juris; Schäfer, a. a. O., Rn. 48; Hailbronner, AuslR, Stand: 78. Erg.lieferg. August 2012, § 51 AufenthG Rn. 21).
  • VG Stade, 28.06.2004 - 6 B 962/04

    Gründe für das Erlöschen einer Aufenthaltsgenehmigung eines ausreisenden

    Auch hindern die Ausreise zu einem zeitlich völlig unbestimmten Zweck und die Absicht, irgendwann in das Bundesgebiet zurückzukehren, das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG nicht (BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 1 B 220.92 -).
  • VG Lüneburg, 21.09.2007 - 3 A 288/05

    Abwesenheit; Abwesenheitsdauer; Abwesenheitszweck; Aufenthaltsrecht;

    Auch hindern die Ausreise zu einem zeitlich völlig unbestimmten Zweck und die Absicht, irgendwann in das Bundesgebiet zurückzukehren, das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis nicht (BVerwG, Beschl. v. 4.5. 1993 - 1 B 220.92 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2000 - 11 L 1278/00

    Aufenthaltsdauer; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; Ausreisegrund;

    Auch hindert die Ausreise zu einem zeitlich völlig unbestimmten Zweck und die Absicht, irgendwann in das Bundesgebiet zurückzukehren, das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG nicht (BVerwG, Beschl. v. 4.5.1993 - 1 B 220.92 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.1996 - 7 A 11994/96
    Eine fehlerhafte Anwendung von Rechtssätzen genügt nicht für die Zulassung der Berufung wegen Divergenz (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 04. Mai 1993 - 1 B 220/92; Beschluß vom 12. Dezember 1991 - 5 B 68/91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • VG Augsburg, 20.09.2010 - Au 6 S 10.1181

    Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung bzw. Neuantrags auf Aufenthaltserlaubnis

    Entscheidend ist jedoch die Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles (BVerwG vom 30.12.1988 Az. 1 B 135/88; vom 4.5.1993 Az. 1 B 220/92).
  • VG München, 17.06.2015 - M 25 K 13.5575

    Kein Erlöschen der Niederlassungserlaubnis wegen einer kurzfristigen Urlaubsreise

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